Eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) oder Einzelbetriebserlaubnis (EBE) ist die Voraussetzung für selbstfahrende Arbeitsmaschinen, um am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen. Die ABE hat gegenüber der EBE einige Vorteile. Ab Juli 2023 bietet Liebherr daher neben der EBE die auch ABE für ausgewählte Mobilbagger ab Werk an. Diese beinhaltet bereits die Ausnahmegenehmigungen nach § 70 StVZO. Den Anfang macht der A 918 Compact Litronic, weitere Modelle folgen.
Kosten- und Zeitersparnis Liebherr führt die ABE ein
Auf einen Blick Die Vorteile der ABE
schneller
Beim Wechsel in den Zuständigkeitsbereich einer neuen Straßenverkehrsbehörde muss der Fahrzeughalter nicht tätig werden: Die ABE inklusive der Ausnahmegenehmigungen gilt bundesweit und unbefristet. Zeitaufwändige Genehmigungsprozesse entfallen und die Maschine ist schnell einsatzbereit.
kostengünstiger
Für jeden Wechsel in den Zuständigkeitsbereich einer neuen Straßenverkehrsbehörde müssen mit der EBE kostenintensive Genehmigungsprozesse durchlaufen werden. Diese entfallen mit der ABE komplett.
unkomplizierter
Komplizierte Zulassungsprozesse und Befristungen werden mit der ABE inkl. Ausnahmegenehmigungen hinfällig. Selbst bei einem Weiterverkauf ist die ABE der Maschine für den neuen Fahrzeughalter gültig. Dieser muss sich lediglich um die Einholung einer Erlaubnis gemäß § 29 Abs. 3 StVo kümmern.
Die erste Liebherr-Maschine mit ABE ab Werk A 918 Compact Litronic
Zwei Maschinenkonfigurationen des Liebherr Mobilbaggers A 918 Compact Litronic sind bereits ab Juli mit ABE ab Werk erhältlich. Beide Varianten sind mit einer umfangreichen Ausstattung für ein breites Spektrum an Erdbewegungsarbeiten einsetzbar.